Nachträgliche Vereinbarungen

Versicherungen müssen gemäß eines Urteils des Bundesgerichtshofes Ihre Kunden im Falle von nachträglichen Vereinbarungen bei einer bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung über die mögliche Risiken und Probleme ausreichend aufklären. Die Versicherung darf nicht Ihre überlegenen Sach- und Rechtskenntnisse ausnutzen und den Versicherten in schwerwiegender Form benachteiligen.

Im dem Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegtem Fall hatte die Versicherung die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente eines Fischwirts nach 2 Jahren eingestellt mit der Begründung, das gemäß einer Zusatzvereinbarung eine neuerliche Überprüfung der Berufsunfähigkeit mit Blick auf eine Umschulung zum Kaufmann vereinbart sei. Der Fischwirt war aufgrund eines Bandscheibenvorfalls zu 100% berufsunfähig. Das Gericht entschied, dass nur eine wesentliche Verbesserung des Gesundheitszustandes eine Einstellung der Zahlung zulassen würde.