Basiszinssatz gestiegen

Ab dem 01.01.2007 beträgt der Basiszinssatz nicht mehr wie bisher 1,95% sondern 2,7%. Dies hat insbesondere für säumige Zahler Konsequenzen. Für Verbraucher steigen die Verzugszinsen dadurch auf 7,7%, für Unternehmer auf 10,7%.

Zahlungsverzug bei Entgeltforderungen tritt spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechung und Fälligkeit ein. Rechnungen, die an Verbraucher gerichtet sind, müssen einen Hinweis über die Fälligkeit und den Verzug enthalten. Die Beweispflicht, dass die Rechnung die notwendigen Hinweise enthalten hat und dass die entsprechenden Mahnungen zugegangen sind, liegt beim Gläubiger.

Sobald Zahlungsverzug eingetreten ist, fallen entsprechende Verzugszinsen an. Für Verbraucher liegen die Verzugszinsen 5% über dem Basiszinssatz, für Unternehmer 8%.