Die BaFin warnt vor einer dubiosen Versicherung

Sie hat zwar keine Erlaubnis dazu, aber das hindert die Deutsche Gesundheitskasse nicht daran, anzubieten. Der BaFin passt das gar nicht und sie spricht eine Warnung aus, aber das wird die selbst ernannten sehr wahrscheinlich wenig kümmern. Die BaFin warnt in einem aktuellen Rundschreiben vor der Deutschen Gesundheitskasse aus Dresden, kurz DeGeKa. Sie ähnelt, was die Schreibweise angeht, sehr stark der Debeka, dem Branchenführer, wenn es um die private geht. Aber im Gegensatz zur Debeka darf die DeGeKa keine Krankenversicherungen verkaufen.

Die Ähnlichkeit ist zu verblüffend

Nicht nur der Name ist ähnlich, das Programm der DeGeKa erinnert ebenfalls an die Debeka. So gibt es sowohl bei der Debeka als auch bei der DeGeKa zum Beispiel einen „Basistarif KVBT“, der Leistungen beim Zahnarzt, im Krankenhaus, beim Arzt und auch im Ausland beinhalten soll. Die Kunden können ebenfalls eine abschließen, aber auch hier gibt es das Problem: Diese darf die DeGeKa gar nicht anbieten. Sie hat keine Erlaubnis, Geschäfte dieser Art in zu betreiben, sagt die BaFin.

Die DeGeKa interessiert das nicht

Der Deutschen Gesundheitskasse ist es jedoch ziemlich egal, was die BaFin sagt. Auf der Webseite kann man den Vermerk lesen, dass die BaFin weder für die Deutsche Gesundheitskasse noch für die Deutsche Staatsangehörigkeit zuständig ist. Das Handeln der BaFin, so die DeGeKa weiter, beruhe nur auf dem Rechtskreis des Vereinten Deutschlands. Der selbst ernannte Versicherer will überhaupt nur sehr bedingt etwas mit der Bundesrepublik zu tun haben, denn in der Satzung wird erklärt, dass das Geschäftsgebiet der „Versicherung“ ganz Deutschland und seine Außengrenzen vom 31. Juli 1914 umfasst.

Nicht der erste Versuch

Die DeGeKa ist nicht der erste Versuch der sogenannten Reichsbürger, eine eigene Versicherung zu gründen. Es wurden bereits Versuche unternommen, eine Renten- und Haftpflichtversicherung sowie eine eigene Bank ins Leben zu rufen. Der Versuch, eine Bank zu gründen, scheiterte, denn die rund 600 Anleger wurden um die enorme Summe von 1,3 Millionen Euro betrogen. Der damalige Gründer der Bank, Peter Fitzek, der auch als der selbst ernannte „König von Deutschland“ bekannt wurde, bekam daraufhin vom Landgericht Halle eine Haftstrafe von drei Jahren und acht Monaten.

Die BaFin könnte jetzt versuchen, eine sogenannte Einstellungsanordnung zu erwirken. Ob das aber der dubiosen Versicherung das Handwerk legen kann, ist fraglich, denn die DeGeKa wird die Krankenversicherung nicht so einfach aufgeben.

Bild: © Depositphotos.com / Deklofenak

Ulrike