Wasserschaden am PKW

Herbst und Winter sind die typischen Jahreszeiten für Stürme. Gerade in den Städten im Norden der Republik sind daher Überschwemmungen im Hafenbereich keine Besonderheit.

Trotz Warnungen über Rundfunk und Fernsehen kommt es immer wieder vor, dass Besitzer von Fahrzeugen es nicht mehr rechtzeitig schaffen, Ihren PKW aus der Gefahrenzone zu entfernen. Wenn der Eigentümer Glück hat, wird der Wagen noch rechtzeitig von der Polizei abgeschleppt. Wenn dies nicht klappt, ist das Fahrzeug den Fluten ausgeliefert und es entsteht in der Regel ein kapitaler Wasserschaden.

Für Wasserschäden haftet die Teilkaskoversicherung. Mit der KFZ – Versicherung sollte man im Einzelfall klären, welche Zubehörteile mitversichert sind. Auf jeden Fall ist es im Schadenfall notwendig, den Schaden umgehend seiner Versicherung zu melden und das weitere Vorgehen zu besprechen. Dabei sollten Themen wie z. B. Gutachterbeautragung, Wahl der Werkstatt oder Leihwagen besprochen werden.

Für den Fall das am PKW ein Wasserschaden durch Überflutung entstanden ist sollte man in der Regel, losgelöst vom Versicherungsschutz, folgendes beachten: Den Wagen niemals versuchen zu starten und selbst zur Werkstatt zu fahren. Wenn Wasser in den Motor eingedrungen ist, kann der Schaden durch den Startversuch noch erheblich höher werden.