Kinder auf dem Schulweg
Grundsätzlich sind Kinder auf dem Schulweg gesetzlich unfallversichert. Dabei gilt jedoch, dass nur der direkte und regelmäßig genutzte Schulweg versichert ist. Schon kleine Umwege und Abstecher können bei einem Unfall zu Problemen mit der Versicherung führen.
Wenn sich ein Schulkind z. B. nach der Schule noch mit einem Freund zum Hausaufgaben machen trifft, ist der Schüler oder die Schülerin nicht gesetzlich unfallversichert. Um das bestehende Risiko für diesen Fall abzusichern wird empfohlen, eine private Unfallversicherung abzuschließen.
Das Risiko eines Unfalls auf dem Schulweg sollte man nicht unterschätzen. Bereits ein Abstecher im Sommer ins Eiscafe oder im Winter auf dem Weihnachtsmarkt ist nicht mehr gesetzlich Versicherung. Dabei ist es egal, ob der Umweg klein oder groß ist. Also, die private Unfallversicherung ist für Kinder Pflicht, nicht nur wegen dem Abstecher auf dem Schulweg.
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