Nachversteuerung der Sonderzahlungen bei Leasingverträgen.

Viele Besitzer von Leasingfahrzeugen waren Anfang des Jahres sehr erstaunt, als sie eine Rechnung Ihrer Leasinggesellschaft im Briefkasten fanden. In dieser Rechnung wurde eine Nachbelastung auf die Mehrwertsteuer der geleisteten Sonderzahlung erhoben.

Eine Entscheidung des Bundesfinanzministeriums hat die Leasinggesellschaften zu diesem Schritt gezwungen. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass eine geleistet Sonderzahlung als Ratenzahlung zu betrachten ist und auf die Laufzeit des Leasingvertrages aufzuteilen ist. Damit muss der Teil der Sonderzahlung, der nach dem 01.01.07 liegt mit der Differenz von 3% nachversteuert werden.

Für gewerbliche Kunden, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, ist dies lediglich ein durchlaufender Posten, für alle anderen bedeutet dies eine einmalige Zusatzbelastung.