Skier gestohlen

Bei vielen Wintersportbegeisterten steht der Skiurlaub kurz bevor. Vor Urlaubsantritt sollten jedoch einige Dinge geregelt werden. Insbesondere sollte geprüft werden, ob für den Fall der Fälle ausreichender Versicherungsschutz gewährleistet ist.

Die private Unfallversicherung ist bei den meisten Skifahrer zwischenzeitlich selbstverständlich. Wer aber zahlt, wenn im Urlaub die Skiausrüstung verloren geht oder gestohlen wird? In der Regel tritt in diesem Fällen die eigene Haftpflichtversicherung ein. Sinnvoll ist es allerdings, dies in den Versicherungsbedingungen vor Urlaubsantritt noch mal nachzulesen.