Tod durch Ertrinken
Zahlt die Unfallversicherung eigentlich beim Tod durch Ertrinken? Diese Gefahr lauert z. B. beim Bade- oder Tauchurlaub, aber genauso im Winter auf dem Eis. Die Frage kann allerdings nicht pauschal beantwortet werden. Ein Blick in das Kleingedruckte der Versicherungsbedingungen gibt hier Aufklärung.
Bei guten Versicherungsanbietern findet man in den Versicherungsbedingungen eindeutige Regelungen. Unfälle durch Ertrinken oder Erfrieren gelten bei Ihnen als mitversichert. Versicherungsnehmer die sich unsicher sind, sollten sich auf jeden Fall rechtzeitig bei Ihrer Versicherung über den Versicherungsschutz informieren, bevor sie beispielsweise einen Tauchurlaub starten. Selbst wenn man noch so vorsichtig ist, kann man immer einen Unfall erleiden, den man selbst nicht verhindern konnte.
Deutlich, wie hoch das Risiko des Ertrinkens ist, zeigt die von der World Health Organisation (WHO) bekannt gegebene Zahl von weltweit jährlich 409.272 Menschen, die im Wasser ums Leben kommen. Damit ist der Tod durch Ertrinken nach Verkehrsunfällen die zweithäufigste Todesursache.
- Was deckt eine Wintersport-Versicherung ab? - 13. September 2013
- Unwetterschäden werden von der Gebäudeversicherung – Hausratversicherung und Kaskoversicherungen getragen - 12. September 2013
- KFZ-Versicherung: Neue Regionalklassen ab 2014 - 11. September 2013