Alkohol am Steuer
Die Faschingszeit ist voll im Gange. Viele Faschingsfeiern stehen an den Wochenenden an und das einer oder andere Glas Bier oder Wein wird dabei geleert. Für die Nutzung des PKW¬¥s gilt dabei aber unbedingt. Finger weg von Lenkrad, auch schon bei geringen Mengen Alkohol.
Der Versicherungsschutz ist schnell in Gefahr, wenn beim Fahren unter Alkoholeinfluss ein Unfall geschieht. In diesem Fall gilt ganz klar: Ist der Alkoholgenuss eindeutig für den Unfall verantwortlich, erlischt die Kaskoversicherung auf jeden Fall. Damit ist der Schaden am eigenen Fahrzeug nicht abgedeckt. Der Schaden, der dem Unfallgegner entstanden ist wird zwar durch die Haftpflichtversicherung reguliert, diese wird sich jedoch die geleistete Entschädigung vom alkoholisierten Fahrer zurückholen.
Wer also auf einer Feier auf Alkohol nicht verzichten möchte, sollte sich für den Heimweg auf jeden Fall ein Taxi gönnen. Das dabei ausgegebene Geld ist im Verhältnis zu den Kosten die bei einem Unfall entstehen nicht der Rede wert. Und was ist erst, wenn bei einem Unfall Personen zu Schaden kommen? Das ist mit Geld nicht bezahlbar!
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