Nutzungsentschädigung während der Reparatur

Nach einem Verkehrunfall fangen die Probleme und Schwierigkeiten erst an. Das Auto muss in die Werkstatt und für diese Zeit ist man nicht mobil. Für den Fall, dass der Unfall nicht selbst verschuldet ist und die Versicherung des Unfallgegners den Schaden beheben muss, hat man in der Regel Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung.

Grundlage für eine Nutzungsentschädigung muss sein, das der Unfallgeschädigte während der Reparatur des Unfallfahrzeuges seinen PKW gern genutzt oder sogar benötigt hätte und auch zur Nutzung des Fahrzeuges in der Lage war (z. B. gesundheitlich dazu in der Lage war).

Die Nutzungsentschädigung kann in zweierlei Formen erfolgen. Dem Geschädigten steht ein Ersatzfahrzeug für den Zeitraum der Reparatur zu oder er bekommt pro Tag einen festgeschriebenen Betrag als Entschädigung. Für den Einzelfall sollte der Geschädigte prüfen, welcher Betrag ihm am Tag zusteht bzw. welche Fahrzeugklasse er als Leihwagen bekommen kann. Dies ist abhängig vom Alter und von der Größe des eigenen PKW.