Vorsicht bei Bürgschaften

Viele Menschen geben für Freude, Bekannte, Verwandte oder Geschäftspartner eine Bürgschaft ab, ohne sich über die evtl. Folgen im Klaren zu sein. Es ist aber auf jeden Fall sinnvoll, sich im Vorwege damit zu beschäftigen, was eine Bürgschaft rechtlich eigentlich bedeutet.

Bei Abgabe einer Bürgschaft beispielsweise für einen privaten Kredit eines Verwandten haftet der Bürge für die gesamte Kreditsumme inkl. aller Zinsen, für den Fall, dass der Darlehensnehmer nicht mehr zahlen kann. Der Bürge hat jedoch im Gegenzug keinen Anspruch auf z. B. das finanzierte Fahrzeug oder Haus.

Eine Alternative kann z. B. ein privater Darlehensvertrag sein, beim dem man dem Angehörigen sein Geld direkt leiht und die Darlehenshöhe und die Rückzahlungsmodalitäten geklärt werden. Beim Abschluss eines Leasingvertrages kann eine Mitverpflichtung eine sinnvolle Alternative sein. Im Gegensatz zur Bürgschaft hat der Mitverpflichtete auch Rechte am Vertrag und nicht nur Pflichten. Er ist ebenso Vertragspartner wie der Leasingnehmer.

Also immer vorsichtig sein, bei der Unterschrift unter eine Bürgschaft und im Zweifelsfall zunächst Alternativen prüfen.