Höhere Versicherungssteuer seit 01.01.2007
Zum Jahresbeginn hat sich die Versicherungssteuer von 16% auf 19% erhöht. Diese Erhöhung hat bei fast allen Versicherungen zu einer Erhöhung der Prämien geführt, da diese Erhöhung in der Regel von der Versicherung an den Kunden weitergegeben wird.
Hat sich die Versicherungsprämie lediglich um den neuen Versicherungssteuersatz erhöht, steht dem Versicherungsnehmer in diesem Fall kein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Die Verbraucherzentrale empfahl jedoch jedem Versicherten, die neuen Prämien mit den Nettoprämien des Vorjahres zu vergleichen, um Prämienerhöhungen losgelöst von der Versicherungssteuer zu erkennen.
Zwei Versicherungen weichen bei der Erhöhung der Versicherungssteuer ab. Die Wohngebäudeversicherung inklusive Feuerversicherung erhöhte sich lediglich auf 17,75 %, die Hausratversicherung auf 18 %. Für alle übrigen Versicherungen gilt jetzt ein Steuersatz von 19%.
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