Rechtsschutz bei drohender Kündigung
Eine Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht sollte jeder haben. Sie trägt zum Beispiel die Anwaltskosten, wenn bei einer Kündigung ein Anwalt als Unterstützung benötigt wird. Wie ist es allerdings, wenn die Kündigung nur droht, jedoch noch nicht ausgesprochen wurde.
Das Saarländische Oberlandesgericht hat jetzt einem Arbeitgeber Recht gegeben, dem lediglich die Kündigung in Aussicht gestellt wurde. Begründet wurde dies damit, dass der umfassende Rechtsschutz, den ein Versicherer seinem Kunden bieten muss, auch sich konkret androhende rechtliche Auseinandersetzungen mit einschließt.
Der Rechtsschutzfall ist dann gegeben, wenn der Vorgang die Anbahnung eines Rechtskonfliktes in sich trage. Der Anspruch auf Leistungen bestehe daher für den Versicherungsnehmer nicht erst, wenn tatsächlich ein Prozess ansteht oder er in einen Prozess hineingezogen wird.
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