Mindesteinkommen für Selbstständige sinkt

Wie der Bundesverband der Selbstständigen (BDS) mitteilte, wird das fiktive Mindesteinkommen für Selbstständige ab dem 01.04.07 von EURO 1837,50 auf EURO 1225,00 gesenkt.

Diese Änderung stellt vor allem für schlecht verdienende Selbstständige und Unternehmensgründer eine Erleichterung da. Die fiktive Einkommensgrenze regelt, für welche Höhe an Einkommen mindestens Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen, egal ob das Einkommen tatsächlich erzielt wird oder nicht. Durch die Senkung der Einkommensgrenze sinkt entsprechend auch der Krankenversicherungsbeitrag.

Die private Krankenversicherung ist trotz allem für viele Selbstständige zu teuer. Alle Selbstständigen die weniger als EURO 1250,00 verdienen müssen an die private Krankenversicherung mehr zahlen, als es Ihrer Leistungsfähigkeit entspricht. Der BDS geht davon aus, dass ca. 40 % der Selbstständigen bei der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.