Mitversicherung in der Krankenversicherung endet mit Ehescheidung

Hunderttausende Deutsche sind nicht krankenversichert. Häufig können vor allem Kleinunternehmer, deren Geschäfte schlecht laufen, die Beiträge zur Krankenversicherung nicht mehr aufbringen.

Doch es gibt noch viele weitere Gründe für den Verlust des Versicherungsschutzes. Einer davon ist Unwissenheit.

So endet beispielsweise mit einer Ehescheidung die Mitversicherung über den Ehepartner in der gesetzlichen Krankenkasse. Bei Verheirateten ist ein nicht berufstätiger Partner über den berufstätigen Partner (ebenso wie Kinder) mitversichert.

Während der Trennungsphase bleibt dieser Zustand noch bestehen, mit der rechtskräftigen Scheidung jedoch läuft die Mitversicherung aus. Der betroffene Partner (in den meisten Fällen die Frau) muß sich dann selbst krankenversichern.