Eigentümer haben Streupflicht
Jetzt ist er da, der Winter und mit ihm die Gefahr vor Unfällen unter anderem durch Ausrutschen. Jeder Eigentümer von Wohneigentum sollte daher besonders Wachsam sein. Das Streuen von Gehwegen ist nämlich grundsätzlich die Pflicht des Eigentümers. Ist die Wohnung oder das Haus vermietet, kann diese Pflicht an den Mieter abgetreten werden, der Eigentümer hat aber weiterhin die Pflicht, die Durchführung des ‚"Winterdienstes" auch zu kontrollieren.
Was passiert, wenn der Eigentümer seiner Pflicht nicht nachkommt. In diesem Fall ist die Gesetzgebung recht einfach. Wer nicht streut, der haftet. Kommt also ein Eigentümer seiner Streupflicht nicht nach, haftet er für Unfälle, die aufgrund seines Versäumnisses entstanden sind. Dabei müssen die Kosten für die medizinische Versorgung ebenso getragen werden, wie ein evtl. Arbeitsausfall oder Schmerzensgeld. Im schlimmsten Fall droht sogar eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung. Um sich gegen einen solchen Fall abzusichern sollte man daher auf jeden Fall zusätzlich eine Haftpflichtversicherung abschließen.
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