Bei Mietwagen auf den Versicherungsschutz achten

Viele buchen für die Ferien einen Mietwagen, um den Urlaubsort und die Umgebung besser erkunden zu können. sorgt für Freiheit und macht den Urlaub unbeschwerter, allerdings nur dann, wenn man sich vor Antritt der Reise über die nötigen für den erkundigt hat. Das gilt vor allem, wenn es um einen Mietwagen im Ausland geht, denn dort gibt es bei den Versicherungen einige wichtige Dinge zu beachten.

Die Angebote genau vergleichen

Jeder wird wahrscheinlich einen Preisvergleich machen, bevor der Wagen für die Ferien gebucht wird. Vorsicht sollte man immer dann walten lassen, wenn es um geht, denn diverse Extras müssen bei diesen Sonderangeboten separat dazugekauft werden. Das gilt für ebenso wie für Klimaanlagen, Kindersitze und auch für Versicherungen. Besonders achten sollte man auf den sogenannten Selbstbehalt, denn sehr günstige Kaskoversicherungen beinhalten in den meisten Fällen einen Selbstbehalt. Wenn dieser bei 500,- Euro oder sogar mehr liegt, dann kann es passieren, dass bei einem harmlosen Auffahrunfall mit Blechschaden der Urlaub schon zu Ende ist, da die Kosten für die Reparatur die Urlaubskasse sprengen. Sinnvoller ist daher eine etwas kostspieligere mit einer eher geringen oder gar keiner Selbstbeteiligung.

Auf die Schadenversicherung achten

Neben der sollte eine abgeschlossen werden. Es lohnt sich immer, das Kleingedruckte zu lesen, ganz gleich, ob es sich um eine Teil- oder Vollkaskoversicherung handelt. Mögliche Schäden, wie zum Beispiel Glasbruch, Vandalismus oder auch ein defekter Unterboden, durch den Wasser in den Mietwagen eindringt, werden nicht in jedem Fall von der Versicherung abgedeckt. Wichtig ist es auch darauf zu achten, ob die Versicherung einen Fahrerwechsel erlaubt. Normalerweise gelten die Versicherungsangebote für den Versicherungsnehmer als . Wer sich also auf ängeren Strecken am Steuer abwechseln will, der sollte die Versicherung entsprechend erweitern.

Den Zustand des Autos überprüfen

Bevor es mit dem Mietwagen auf Besichtigungstour geht, sollte der Wagen sehr genau auf mögliche Schäden untersucht werden. Wenn es sichtbare Schäden gibt, dann sollten diese in einem Übernahmeprotokoll aufgelistet werden, denn dann kann der Versicherte später bei einem fremd verschuldeten Schaden nicht haftbar gemacht werden. Sehr wichtig ist auch ein Übergabeprotokoll bei der Rückgabe des Mietwagens. Wenn der Wagen wieder beim Verleiher abgegeben wird, dann sollte man sich unbedingt einen Durchschlag des Protokolls aushändigen lassen.

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Ulrike