Vorsicht vor der Abfindungserklärung
Im Gegensatz zur KFZ – Versicherung, bei der nur die Reparatur oder der Wiederbeschaffungswert seitens der Versicherung ersetzt werden muss, steht dem Versicherungsnehmer bei der Gebäude- oder der Hauratversicherung der Neuwert der beschädigten Gegenstände zu. Dies ist vielen Versicherten jedoch nicht bekannt oder nicht bewusst.
Deshalb Achtung, wenn der Sachverständige der Versicherung bei Begutachtung eines Schadens vor Ort und Stelle schon den Schaden per Scheck regulieren möchte. In der Regel ist diese schnelle Bezahlung mit der Unterschrift unter einer Abfindungserklärung verbunden. Diese Erklärung regelt, dass die Leistungspflicht seitens des Versicherers mit der geleisteten Zahlung abgegolten ist. Wenn sich jetzt im Nachwege herausstellt, dass die Versicherungsleistung nicht ausreicht um den kompletten Schaden zu beheben, bestehen seitens des Versicherungsnehmers keine Ansprüche mehr.
Daher gilt, immer vorsichtig sein mit einer zu schnellen Zustimmung in solchen Fällen und im Zweifelsfall lieber auf einen neutralen Gutachter bestehen oder einen Anwalt zu Rate ziehen.
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