TÜV abgelaufen und Autounfall – zahlt die Versicherung?

Ist der abgelaufen und es kommt zu einem , dann ist das so etwas wie ein für den Autofahrer, denn diese Kombination kann richtig teuer werden. Wenn diese Situation eintritt, dann kann es passieren, dass die Kfz- sich weigert, den Schaden zu übernehmen. Autofahrer sollten daher den nächsten Termin für die Hauptuntersuchung nicht auf die allzu leichte Schulter nehmen.

Es droht nicht nur ein Bußgeld

Steht der Termin für die HU vor der Tür, dann sollte dieser Termin auch wahrgenommen werden. Wer ohne eine gültige Plakette erwischt wird, der muss ein Bußgeld zahlen und wenn der Termin acht Monate überzogen wurde, dann gibt es einen Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg. Das ässt sich alles vielleicht noch verkraften, aber wer mit abgelaufener Plakette einen Unfall baut, der kann im schlimmsten Fall auf den Kosten sitzenbleiben, wenn die Versicherung sich weigert, den Schaden zu zahlen. Die können im Schadensfall immer dann die Zahlung verweigern, wenn der Autofahrer grob fahrlässig gehandelt hat. Wenn zum Beispiel die Bremsen am defekt sind und es zu einem Unfall kommt, bei dem sich anschließend herausstellt, dass der Termin für die HU nicht wahrgenommen wurde, dann ist der Autofahrer derjenige, der bezahlen muss.

Wann bezahlt die Versicherung?

Viele weigern sich, zu zahlen, wenn die Plakette schon seit mehreren Monaten oder sogar Jahren ungültig ist. Ist sie hingegen nur ein paar Tage abgelaufen und der ist in einen Unfall verwickelt, dann muss man sich in der Regel keine Sorgen machen, denn hier wird die Versicherung den Schaden übernehmen. Trotzdem ist es zu empfehlen, rechtzeitig zum TÜV zu fahren, denn dann gibt es bei einem Unfall zumindest keinen Ärger um eine abgelaufene TÜV-Plakette.

Der Gutachter entscheidet

Oft ist es nur ein kleiner technischer Defekt sein, der jedoch böse Folgen haben kann. Wenn dieser Defekt schon länger besteht und bei der Hauptuntersuchung festgestellt worden wäre, dann wird es bei einem Unfall teuer. Hier entscheidet der Gutachter und das meist zu Ungunsten des Autofahrers, der die Hauptuntersuchung versäumt hat. In diesem Fall wird grobe Fahrlässigkeit zugrunde gelegt und das hat nicht nur zivilrechtliche, sondern auch strafrechtliche Folgen, die je nach Ausmaß des Unfalls sehr teuer werden können.

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Ulrike