Liebeskummer ist ein Fall für die Versicherung
Liebeskummer kann sehr schmerzen und Menschen, die unter Liebeskummer leiden, tun manchmal unsinnige Dinge, die sie später bereuen. So auch eine junge Frau aus Bayern, die aus lauter Liebeskummer ein Glas zu viel getrunken hat, sich dann in ihren Wagen gesetzt und vor einen Baum gefahren ist. Körperlich hat sie diesen Unfall gut überstanden, aber mental war sie offensichtlich doch etwas daneben, denn dem Sanitäter, der sie am Unfallort versorgt hat, vertraute sie an, dass sie sich das Leben nehmen wollte. Diese Äußerung wurde für die Versicherung später richtig teuer.
Wie in einem schlechten Film
Ihr Freund hatte sie wegen einer anderen Frau verlassen und das traf die junge Dame aus Bayern so sehr, dass sie ihren Kummer in Hochprozentigem ertränken wollte. Mit zwei Promille setzt sie sich dann in den Wagen ihrer Mutter und fährt prompt vor einen Baum. Dem Sanitäter verrät sie, dass sie ihren Lebensmut verloren hat. Als die Versicherung, die den Schaden von 1300 Euro bereits bezahlt hat, von dieser Aussage erfährt, will sie ihr Geld zurückhaben. Die Versicherung muss nach der Äußerung der jungen Frau davon ausgehen, dass diese das Auto mit Vorsatz gegen den Baum gefahren hat, und damit wäre die Versicherung aus dem Spiel. Aber so einfach war es dann doch nicht, denn die Sache landete vor dem Amtsgericht in Augsburg.
Das Gericht musste entscheiden
Den Schaden von 1300 Euro beglich die Versicherung der Mutter, der das Auto hörte. Als die Versicherung jedoch von den Selbsttötungsabsichten der Fahrerin erfuhr, wollte sie das Geld zurückhaben. Als Grund wurden die Bedingungen des Versicherers zitiert. Nach diesen Bedingungen muss ein Familienangehöriger, der beim Versicherungsnehmer wohnt und einen mit Vorsatz herbeigeführten Autounfall mit dem Wagen des Versicherungsnehmers verursacht, auch selbst für den Schaden bezahlen. Die Parteien zogen vor Gericht und das Amtsgericht wies den Antrag der Versicherung zurück. Der Vorsatz, so das Gericht, konnte nicht nachgewiesen werden, denn ob die junge Frau sich vorsätzlich betrunken hat, um später dann noch Auto zu fahren, konnte laut Gericht nicht belegt werden. Fahrlässigkeit reiche in diesem Fall nicht aus, hieß es in der Urteilsbegründung.
Die Versicherung ging übrigens in Berufung, aber diese wurde vom Landgericht in Augsburg ebenfalls abgewiesen und somit ist das Urteil nun rechtskräftig.
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