Solidargemeinschaften verlieren gegen Krankenkassen
Seit zehn Jahren müssen alle Bürger laut Gesetz entweder einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung angehören. Aber dieses Gesetz lässt eine Lücke, und zwar immer dann, wenn es einen Anspruch auf eine anderweitige Absicherung gibt, wie es im Gesetzestext heißt. Dieser Passus hat die Aufgabe, die sogenannten Solidargemeinschaften zu schützen, aber die meisten Krankenversicherungen weigern sich, diejenigen, die in diese Gemeinschaft wechseln wollen, gehen zu lassen. Die Versicherungen argumentieren unter anderem damit, dass es in den Solidargemeinschaften weder einen festen Leistungskatalog noch eine Satzung gibt.
In einer Grauzone
Solidargemeinschaften sehen sich selbst als eine Alternative zur gesetzlichen und privaten Krankenkasse. In Deutschland sind mehr als 20.000 Menschen in diesen Solidargemeinschaften versichert und sie zahlen in der Regel deutlich weniger Beiträge als bei den „normalen“ Krankenkassen. Die Solidargemeinschaften funktionieren nach einem einfachen Prinzip: Jeder zahlt in die gemeinschaftliche Kasse ein und wenn ein Mitglied krank wird, dann wird das Geld für die Behandlung aus der Gemeinschaftskasse entnommen. Im Grunde funktionieren auch die Krankenversicherungen nach diesem Prinzip, aber eben mit einem großen verwaltungstechnischen und bürokratischen Aufwand, etwas, das es bei den Solidargemeinschaften in dieser Form nicht gibt. Für den Gesetzgeber bewegen sich die Gemeinschaften hingegen in einer Art Grauzone.
Ein Musterprozess
Es war die Entscheidung des Bundessozialgerichts, das die Solidargemeinschaften in die Schlagzeilen gebracht hat. Geklagt hatte eine Frau, die in der Barmer Ersatzkasse versichert ist und die in eine Solidargemeinschaft wechseln möchte. Die Barmer lehnte diesen Wechsel ab, und zwar aus rein formalen Gründen, inhaltlich wurde die Klage nicht geprüft. Damit bleibt auch weiter offen, ob die Solidargemeinschaften als Absicherung im Sinne des Gesetzes gelten oder nicht. Ein Musterprozess sollte jetzt endlich Klarheit bringen, ob man in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung sein muss oder ob es auch einen anderen Anspruch auf Absicherung gibt. Zuvor war die Klägerin in zwei Instanzen gescheitert und auch jetzt verwarfen die Richter die Revision, weil die Begründung nicht den „gesetzlichen Anforderungen“ entspricht.
Der Gang zum Bundesverfassungsgericht
Die Klägerin, die von Otto Schily vertreten wurde, will weiter eine Revision erreichen und momentan wird überlegt, ob sich ein Gang vor das höchste deutsche Gericht lohnt. Möglich ist aber auch ein erneuter Gang durch alle Instanzen, denn die Solidargemeinschaft, in die die Klägerin wechseln will, hat inzwischen ihre Satzung geändert und damit steigen ihre Chancen, vor Gericht erfolgreich zu sein.
Bild: © Depositphotos.com / Feverpitch
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