Versicherungskosten auf die Miete umlegen

Gemäß einem Urteil des Bundesgerichtshofes ist ein Vermieter dazu berechtigt, Kosten für beispielsweise eine Sach- oder Haftpflichtversicherung anteilig auf den Mieter umzulegen. Bedingung dafür ist allerdings, dass derartige Kosten im Mietvertrag als umlagefähige Betriebskosten bezeichnet werden und dem Vermieter das Recht einräumen, auch neue Betriebskosten auf die Miete umzulegen. Die Kosten können auch dann auf den Mieter anteilig umgelegt werden, wenn dieser erst nach Berechnung durch den Vermieter von diesen Kosten erfahren hat. Es spielt auch keine Rolle, ob der Vermieter durch diese zusätzliche Versicherung einen eigenen Vorteil hat.

Für Mieter gilt also bei Unterschrift unter einen neuen Mietvertrag auf jeden Fall die Bedingungen genau lesen und ggf. nochmals mit dem Vermieter in Verhandlung treten, wenn die Bedingungen nicht angemessen erscheinen.