Nachbarschaftshilfe im Urlaub – nicht immer eine gute Idee

Wenn es in die Ferien geht, dann ist es gut zu wissen, dass der die Blumen gießt, nach der Post schaut oder auch die Fische füttert. In den meisten Fällen passiert nichts, wenn der Nachbar nach dem Rechten sieht, aber diese Hilfe kann auch schief gehen und schließlich vor Gericht enden. Während die kleinen Pannen, wie zum Beispiel ein zerbrochener Blumentopf, meist intern geregelt werden, stellt sich bei größeren Pannen nicht selten die Frage: Welche kommt eigentlich für den Schaden auf, den der Nachbar angerichtet hat?

Der Nachbar muss nicht haften

Was passiert, wenn der Nachbar auf die Idee kommt, die Antiquitäten abzustauben und dabei eine wertvolle chinesische Vase zu Bruch geht? Auf den ersten Blick muss von einer Haftung des ausgegangen werden, der die Vase zerstört hat, was auch nachvollziehbar wäre, wenn der Nachbar grob fahrlässig gehandelt hat. Etwas anders sieht es jedoch aus, wenn es sich nur um Fahrlässigkeit, also um ein Versehen handelt, denn hier wird die Ansicht vertreten, dass ein Haftungsausschluss vereinbart wurde. Für den Nachbarn bedeutet das, er muss den Schaden, den er angerichtet hat, nicht ersetzen. Die begründen das damit, dass der Nachbar unentgeltlich und aus Gefälligkeit gehandelt hat, was ein Haftungsrisiko aussetzt.

Was ist mit der privaten Haftpflichtversicherung?

Wenn ein Haftungsausschuss nicht greift, dann bleibt immer noch die , sich an die private des Nachbarn zu wenden, damit die für den Schaden aufkommt. Ob das tatsächlich so ist, das ist von Fall zu Fall verschieden, denn viele Versicherungen lehnen es ab, Schäden zu regulieren, die bei Gefälligkeitshandlungen entstanden sind. Für den Geschädigten hat das zur Folge, dass er auf den Kosten sitzen bleibt. Wenn der Nachbar auch der Freund bleiben will, dann kann er den Schaden selbst zahlen oder er könnte eine zusätzliche Versicherung abschließen, die für diese Art von Schäden aufkommt.

Bei Haustieren auf die Versicherung achten

Wer während der Abwesenheit der Nachbarn auf deren Hund oder Katze aufpasst, der sollte sicherstellen, dass der Halter auch eine entsprechende Haftpflichtversicherung hat, denn sonst kann es unter Umständen sehr teuer werden. Bei Haustieren ist es daher immer eine bessere Wahl, für die Zeit der Ferien nicht den Nachbarn bei der Versorgung um Hilfe zu bitten, sondern einen professionellen Haussitter oder einen Tiersitter zu engagieren.

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Ulrike