Kündigung von Direktversicherungen

Wenn ein Arbeitnehmer eine Direktversicherung für die er per Gehaltsumwandlung gezahlt hat kündigt, erhält er gemäß einem Urteil keinen Rückkaufwert.

Das bedeutet nicht, dass das Ersparte dadurch weg ist. Den angesparten Betrag erhält der Arbeitnehmer frühestens mit 60 Jahren wahlweise als Einmalzahlung oder als mtl. Rente ausgezahlt. Dies kann für Arbeitnehmer, die Arbeitslosengeld II beziehen sogar von Vorteil sein. Bei der Vermögensfeststellung für die Ermittlung, ob dem Arbeitnehmer ALG II zusteht dürfen Vermögen, auf die nicht zugegriffen werden kann, nicht hinzugerechnet werden.

Der Tatsache, dass über das angesparte Vermögen erst im Rentenalter verfügt werden kann, sollte man sich also beim Abschluss einer Direktversicherung bereits bewusst sein.