Neue Regelungen für Versicherungen

Auch in müssen neue Richtlinien, die die EU jetzt beschlossen hat, umgesetzt werden. Das heißt, alle , die eine abschließen wollen, müssen sich jetzt zwingend beraten lassen, zudem gibt es mehr Informationen über den Wert der . Diese Regelungen wurden vom Bundesrat nach den Vorgaben der EU auf der letzten Sitzung vor Beginn der Sommerpause gebilligt, den Verbraucherschützern gehen diese Regelungen aber nicht weit genug.

Wie werden Versicherte informiert?

Einmal im Jahr erhalten diejenigen, die eine Lebensversicherung haben, von ihrer Versicherung ein Schreiben mit Informationen über den Wert der Lebensversicherung, aber bisher waren nur rund ein Viertel dieser Benachrichtigungen vollständig. Das wird sich ab dem kommenden Jahr ändern, denn die Kunden, die ihr Geld in einer Lebensversicherung anlegen, haben zukünftig einen Anspruch auf mehr Klarheit im Bezug auf ihre Ansprüche, so der Bundesverband der deutschen Verbraucherzentralen.

Was genau ändert sich?

Die werden verpflichtet, ihre Kunden auch über den Rückkaufswert der Versicherung zu informieren. Außerdem muss die Summe genannt werden, die nach der unveränderten Fortführung beim Ablauf der Lebensversicherung ausgezahlt wird, sowie der Betrag, den die bei einem Verzicht auf die Zahlung von weiteren Versicherungsbeträgen erhalten würden. Durch diese neuen Pflichtabgaben sind die Versicherten in der Lage, ab dem Sommer 2018 finanzielle Entscheidungen, die auch den Verkauf der Versicherung betreffen, als Grundlage zu nutzen und dann ihre Wahl zu treffen.

Gibt es noch mehr Neuerungen?

Verbraucherschützer fordern schon seit einiger Zeit, dass es eine Reform geben muss, die sich mit der umstrittenen Restschuldversicherung befasst. Wenn die Banken einen Kredit vergeben, dann verlangen sie nicht selten, dass der Kreditnehmer eine solche Versicherung abschließt, die immer dann eintritt, wenn der Versicherungsnehmer zum Beispiel stirbt oder arbeitslos wird. Diese Restschuldversicherungen haben einen Haken, denn sie sind sehr teuer. Es ist in der Vergangenheit immer wieder vorgekommen, dass die Banken den Kunden eine teure Restschuldversicherung verkaufen, selbst wenn der nicht in dem Umfang oder überhaupt nicht gebraucht wird. In Zukunft müssen die Verbraucher umfassend über die möglichen Kosten informiert werden und es muss einen Hinweis darauf geben, dass der Abschluss einer Restschuldversicherung freiwillig war und nicht an das Darlehen gekoppelt ist. Zudem wird auch noch das Widerrufsrecht erweitert, aber nach Ansicht der Verbraucherschützer bleiben auch hier die Neuregelungen der EU weit hinter den Erwartungen zurück.

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Ulrike