Der Tannenbaum hat gebrannt – die Hausratversicherung zahlt.

Auch wenn Weihnachten gerade vorbei ist, das nächste Fest kommt bestimmt.

So richtig nett ist der Weihnachtsbaum für viele Familien nur mit echten Kerzen. So kommt es jedes Jahr zu zahlreichen Tannenbaumbränden in der Wohnstube. Häufige Ursache sind nicht gelöschte oder nicht komplett gelöschte Kerzen.

Für den entstandenen Schaden kommt grundsätzlich die Hausrat- oder die Gebäudeversicherung auf. Sind Kleidung oder Möbelstücke durch das Feuer beschädigt, so übernimmt diese Kosten die Hausratversicherung. Brennt sogar das gesamte Haus durch dieses Missgeschick ab, so haftet die Gebäudeversicherung. Es darf allerdings in beiden Fällen keine grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Grobe Fahrlässigkeit liegt zum Beispiel vor, wenn man beim Verlassen des Raumes die Kerzen brennen lässt.

Es gibt allerdings Versicherungen, die auch in solchen Fällen zahlen. Am besten ist und bleibt natürlich: Immer schön vorsichtig mit den echten Kerzen im Baum, dann kann auch nichts passieren und die Frage, welche Versicherung regulieren muss, stellt sich erst gar nicht.

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