Kinder helfen Steuern sparen

Seit Beginn des Jahres 2006 können Eltern kosten für Kinderbetreuung steuerliche gelten machen. Diese neue Regelung greift nun also erstmalig mit der Steuererklärung für das Jahr 2006, die von vielen Bundesbürgern in den nächsten Wochen erstellt werden muss.

Eltern können bei dieser neuen Regelung bis zum 4.000 EURO an Kosten für beispielsweise die Kindertagesstätte oder die Tagesmutter gelten machen, wenn nur ein Elternteil verdient. Nachgewiesen werden müssen jedoch mindestens EURO 6.000, da das Finanzamt maximal 2/3 der angefallenen Kosten anerkennt. Die Regelung gilt für jedes Kind, dass das dritte Lebensjahr vollendet hat, jedoch noch nicht das sechste. Für Doppelverdiener und Alleinerziehende ist diese Regelung noch interessanter. Hier besteht die Möglichkeit bis zum 14. Lebensjahr des Kindes die anfallenden Kosten steuerlich gelten zu machen. Zudem