Neuer Beitragssatz ab 01.01.2007
Ab dem 01.01.07 ändern sich die Bemessungsgrenzen und der Beitragssatz für die Rentenversicherung. Der Beitragssatz steigt von derzeit 19,5 % auf 19,9 % und ist wie bisher je zu 50 % vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer zu tragen.
Zudem wurde die Bemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung neu festgelegt. Mit dieser Bemessungsgrenze wird geregelt, bis zu welchem Einkommen Beiträge abgeführt werden müssen. Die Grenze in den alten Bundesländern bleibt unverändert bei EURO 5.250 in den neuen Bundesländern steigt sie auf EURO 4.550.
Mit der Erhöhung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung soll die hoch belastet Rentenkasse ein wenig entlastet werden. Zu einer Entlastung dürfte zudem die sich entspannende Lage am Arbeitsmarkt führen. Die Zahl der in sozialversicherungspflichtiger Anstellung befindlichem Arbeitnehmer führt ebenfalls zu Mehreinnahmen in der Rentenkasse
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