Vorzeitige Kündigung der Lebensversicherung

Eine Lebensversicherung vorzeitig zu kündigen war bisher eine extrem kostspielige Angelegenheit. Da der Versicherer bisher alle Kosten und Provisionen zu Beginn des Versicherungsvertrages bereits zu Lasten des Vertrages berechnet hat, erhielt der Versicherungsnehmer bei einer Kündigung im ersten Jahr der Laufzeit keine Rückerstattung seiner eingezahlten Prämien, im zweiten Jahr maximal die Hälfte.

Seit Jahresbeginn gilt nunmehr ein neues Versicherungsgesetzt, dass auch die Abrechnung im Falle der Kündigung einer Lebensversicherung neu regelt. Der Versicherer ist seit diesem Jahr verpflichtet, die Kosten auf die ersten 5 Jahre zu verteilen. Kündig der Kunde nun seine Lebensversicherung im ersten Jahr erhält er ca. 60 Prozent seiner einbezahlten Prämien ausgezahlt.

Das neue Versicherungsgesetzt gilt für alle Lebensversicherungen, die ab dem 01.01.2007 abgeschlossen wurden. Alle Versicherungen die davor abgeschlossen wurden unterliegen noch den alten Vorgaben.