14 Tage Widerrufsrecht nach Abschluss einer Versicherung
Das Kleingedruckte in den Versicherungsbedingungen lesen viele Kunden erst, wenn der Versicherungsvertreter längst wieder weg ist. Unterschrieben haben sie dann bereits.
Wer jetzt eine Klausel entdeckt, die ihm nicht zusagt, der hat die Möglichkeit, den Vertragsabschluss zu widerrufen. Bei Versicherungen gilt dieses Widerrufsrecht generell 14 Tage lang. Der Versicherungsvertreter muss den Kunden auch darauf hinweisen. Tut er es nicht, so sagt die gültige Rechtsprechung, gilt das Widerrufsrecht unbegrenzt. Der Nachweis dürfte allerdings schwierig werden, denn zumeist bestätigt der Versicherungskunde mit der Unterschrift, über sein Widerrufsrecht belehrt worden zu sein.
Am besten sollte man also erst einmal alles in Ruhe lesen und erst dann unterschreiben. Eine Ausnahme vom 14tägigen Widerrufsrecht gibt es nur, wenn der Versicherungsschutz auf ausdrücklichen Wunsch des Versicherten mit sofortiger Wirkung beginnt.
Und: Das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, gilt nur für Privatleute. Wer als Kaufmann für sein Unternehmen eine Versicherung abschließt, der ist an seine Unterschrift gebunden.
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