Handyversicherungen – mehr Schein als Sein

Über den Sinn oder Unsinn von Handyversicherungen kann man streiten. Für die einen bietet diese einen guten Schutz für das teure Smartphone, für die anderen ist die Versicherung lediglich eine teure Abzocke. Wer sein Smartphone oder Handy aber versichern möchte, der sollte das Kleingedruckte in den Verträgen sehr genau studieren, denn nicht alle Probleme, die rund ums Handy auftreten können, sind auch tatsächlich versichert.

Was ist versichert und was nicht?

Wer ein Smartphone kauft, der wird in der Regel auch gefragt, ob er eine Handyversicherung abschließen möchte. Was da auf den ersten Blick sehr vernünftig klingt, entpuppt sich nicht selten bei näherem Hinsehen als eine teure Versicherung, die nichts bietet. Wird das Handy zum Beispiel unbeabsichtigt irgendwo vergessen, wird es gestohlen oder wird die Bedienungsanleitung nicht beachtet, dann greift die Versicherung nicht. Gezahlt wird, wenn das Handy zu Boden fällt und dabei das Display zerbricht, aber auch wenn es ins Wasser fallen sollte.

Reparatur geht vor Ersatz

Wer eine Handyversicherung hat und meint, er bekommt ein neues Handy, wenn das alte beim Herunterfallen zu Bruch gegangen ist, der irrt sich, denn die setzt zunächst auf eine Reparatur. Wenn die besteht, dass das Smartphone nach der Reparatur wieder funktionsfähig werden kann, dann gibt es keinen Ersatz. Sollte es nicht mehr möglich sein, das Gerät wieder instand zu setzen, dann kann es passieren, dass es durch ein Gerät ersetzt wird, was dem Zeitwert entspricht. Der macht also so oder so ein Verlustgeschäft.

Warum sich eine Versicherung selten lohnt

In haben rund drei Millionen Handybesitzer ihr Mobiltelefon versichert, aber Branchenexperten schätzen, dass über die Hälfte der mit der Handyversicherung unzufrieden ist. Die Versicherungen sind in der Regel zu teuer, der ist meist unklar geregelt und es kommt immer wieder zu Streitigkeiten mit dem Versicherer, was dann nicht selten vor einem Gericht landet. Für Probleme sorgt immer wieder der große Interpretationsspielraum der Versicherungen, wenn es zum Beispiel darum geht, wie ein Handy zu Boden gefallen ist. Wenn man beispielsweise angerempelt wird und deshalb das Smartphone fallen ässt, dann wird sich die Versicherung auf die Haftung desjenigen berufen, der für den Rempler verantwortlich ist und die Versicherungsleistung für die Reparatur oder den Ersatz verweigern.

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Ulrike