Privatversicherte können hoffen – die Beitragserhöhung wurde gekippt

Wer privat krankenversichert ist, der wird sich in den vergangenen Wochen und Monaten sehr wahrscheinlich über die Beitragserhöhung der geärgert haben. Die privaten haben die zum Teil drastisch erhöht, aber damit könnte jetzt Schluss sein, denn eine Anwaltskanzlei aus Berlin hat vor Gericht ein Urteil erstritten, das vielen sehr viel Geld bescheren könnte.

Kein unabhängiger Gutachter

Das Amtsgericht in Potsdam hat das Urteil gefällt, dass vielen Privatversicherten Hoffnung macht. Ein Kunde der AXA- hatte geklagt und nun Recht bekommen, denn das Gericht war der Meinung, dass die Beitragserhöhung nicht korrekt ist, da der Treuhänder, der die Erhöhung genehmigt hat, nicht unabhängig genug ist. Die AXA muss nun die zu viel gezahlten Beiträge plus fünf Prozent Zinsen zurückzahlen. Dieses Urteil kann richtungsweisend für Tausende von Kunden sein, die ihr Geld ebenfalls zurückfordern und dann ihre alten Beiträge weiter bezahlen.

Die Versicherung geht in Berufung

Die AXA denkt offenbar nicht daran, zu bezahlen, denn die Versicherung hat umgehend Berufung gegen das Urteil der Potsdamer Richter eingelegt. Der Anwalt, der geklagt hatte, sieht sich aber im Recht, denn nach seiner Meinung kann die Ersparnis für die Versicherungsnehmer je nach Vertrag sehr groß sein. Er betreut nach eigenen Angaben viele Mandanten, bei denen es um mehrere zehntausend Euro geht. Den Kunden der ist es kaum möglich, herauszufinden, ob die Erhöhung der Beiträge auch rechtens und angemessen ist.

Jeder muss selber klagen

Wer als Privatversicherter das Urteil nutzen will, der muss selbst klagen und die Kosten werden in der Regel von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Anwälte sehen gute Chancen und das nicht erst seit dem Urteil aus Potsdam, auch andere Versicherungen haben die Beiträge massiv erhöht und die Kunden können sich jetzt die zu viel bezahlten Beiträge zurückholen. Bei manchen besteht sogar die Chance, das zu viel gezahlt Geld aus den letzten zehn Jahren zurückzufordern. Allerdings könnte eine Klagewelle, wie sie jetzt erwartet wird, für die Versicherten auch Nachteile bedeuten. Wenn die dazu verurteilt werden, viel Geld zurückzuerstatten, dann werden sie sich das Geld zurückholen, und zwar über Beitragserhöhungen.

Dem betroffenen Kläger aus Potsdam wurden vom Gericht 1000 Euro für die Jahre 2012 und 2013 zugesprochen, bei anderen Versicherten dürfte es wesentlich mehr Geld sein.

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Ulrike