Schäden durch Blindgänger – zahlt die Versicherung?

Immer wieder, meist bei Bauarbeiten, tauchen Bomben aus dem Zweiten Weltkrieg auf. Vor ein paar Tagen mussten in Hannover 50.000 Menschen ihre Wohnungen und Häuser verlassen, damit der Bombenräumdienst einen sogenannten Blindgänger entschärfen konnte. Die Entschärfung dieser Bombe gelang, aber das ist nicht immer so, denn es gibt Bomben, die müssen kontrolliert gesprengt werden oder explodieren einfach. Wenn es zu Schäden am Haus kommt, welche kommt dafür eigentlich auf?

Leider nicht versichert

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, GDV, weist immer wieder darauf hin, dass Schäden, die durch Kriegsereignisse geschehen, nicht versichert sind. Diese sogenannte Kriegsausschlussklausel schließt auch die Schäden durch Bomben mit ein, die erst heute, also mehr als 70 Jahre nach dem Krieg gefunden werden. Allerdings haben die die , ihre Verträge nach ihren Wünschen zu gestalten und es gibt Versicherungen, die die Kriegsausschlussklausel nicht in ihre Verträge übernehmen. Es gibt einige , die keine Klausel im Vertrag haben und wenn der Bau oder der Kauf eines Hauses ansteht, dann ist es eine gute Idee, bei der Gebäudeversicherung auf diese Klausel zu achten.

Sind Explosionsschäden versichert?

2012 gelang es in München nicht, eine Bombe aus dem letzten Krieg zu entschärfen, sie musste kontrolliert gesprengt werden. Dabei wurden einige Häuser im Münchner Stadtteil Schwabing zum Teil schwer beschädigt und die Anwohner haben sich gefragt, ob ihre Versicherung diese Schäden übernimmt. Zwar verwies der GDV auf die Kriegsausschlussklausel, aber einige Versicherungen, die in München ansässig sind, sahen die Sachlage etwas anders. Die Versicherungskammer Bayern (VKB) stellte ihren betroffenen Kunden eine Regulierung der Schäden in Aussicht, die durch die Bombe entstanden sind. In der Begründung hieß es damals, dass Schäden, die durch eine Explosion entstanden sind, grundsätzlich von der Gebäudeversicherung übernommen werden.

Keine Kriegsereignisse

In Bayern war man der Meinung, dass die Explosion der Bombe nicht unmittelbar mit einem Kriegsgeschehen zu tun habe, denn die Bombe wurde entdeckt und dann gezielt zur Explosion gebracht. Die Haltung der bayrischen Versicherungen hatte so etwas wie eine Signalwirkung für alle Versicherungen in und viele haben daraufhin die Kriegsausschlussklausel aus ihren Verträgen genommen. Zwar ist das Verhalten der bayrischen Versicherungen nicht verbindlich, aber wer eine Gebäudeversicherung abschließt, der sollte unbedingt fragen, ob die Klausel im Vertrag steht oder nicht.

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Ulrike