Wer haftet für Unfälle im Winter?
Der Winter hat Teile von Deutschland immer noch fest im Griff und das bedeutet für viele Mieter, sie müssen am Morgen Schnee schippen, den Gehweg vor dem Haus streuen, wenn sich über Nacht eine Eisschicht gebildet hat und die Reste von Dachlawinen entfernen. Viele Mieter fragen sich aber, wer kommt eigentlich für den Schaden auf, wenn ein Fußgänger ausrutscht, fällt und sich ein Arm oder ein Bein bricht? Ist der Vermieter zuständig oder doch der Mieter?
Der Vermieter haftet
In einem Mehrfamilienhaus sind die Mieter laut Mietvertrag für den Winterdienst zuständig und haben die Pflicht, den Bürgersteig vor dem Haus von Schnee und Eis zu befreien. Der Vermieter muss sich davon überzeugen, dass alles seine Ordnung hat, denn er ist schließlich derjenige, dessen Versicherung für den Schaden aufkommen muss, wenn es zu einem Unfall kommt. Die meisten Versicherungen verlangen, dass die Mieter ab 7:00 Uhr streuen und den Schnee wegräumen, ab 8:00 Uhr an den Sonn- und Feiertagen. Die Räumpflicht besteht den ganzen Tag und endet erst um 20:00 Uhr am Abend.
Die Versicherung zahlt nicht
Wenn der Mieter sich einfach nicht aufraffen kann, am frühen Morgen zu streuen und es kommt deshalb ein Passant zu schaden, dann kommen auf den Vermieter oder den Eigentümer des Hauses nicht nur Schadensersatz-, sondern eventuell auch Schmerzensgeldansprüche zu. Eine private Haftpflichtversicherung kann hier helfen, aber diese Versicherung bezahlt nicht, wenn der Mieter nicht geräumt hat und dem Vermieter das nicht aufgefallen ist, da er nicht kontrolliert hat. Da hilft auch keine Ausrede des Mieters, der vielleicht in der Frühe zur Arbeit musste oder einen dringenden Termin hatte. In diesem Fall muss entweder der Mieter einen anderen Nachbarn bitten, für ihn zu streuen, oder er muss den Vermieter informieren, der dann seinerseits nach einem Ersatz suchen muss.
Wer längere Zeit im Winter verreist, der muss das Thermostat der Heizung auf Frostschutz stellen, um das Platzen der Leistungen zu vermeiden. Geschieht das nicht, dann kommt die Gebäudeversicherung nicht für die Schäden auf.
Bild: © Depositphotos.com / JanMika
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