Brauchen Hausbesitzer eine Elementarversicherung?

Wenn es nach der Meinung von Wetterexperten geht, dann wird die Gefahr von Unwettern in den kommenden Jahren und Jahrzehnten immer mehr zunehmen. Schwere Gewitter, sintflutartiger Regen, Hagelschauer und auch Tornados sind schon heute keine Seltenheit mehr und viele Hausbesitzer mussten die leidvolle Erfahrung machen, welche Schäden diese Unwetter am Haus verursachen. Oft wird nicht nur das Äußere des Hauses beschädigt, auch Möbel, Teppiche und teure Elektrogeräte können Schaden nehmen. Hausbesitzer können sich effektiv schützen, und zwar mit einer Elementarversicherung, die für alle Schäden aufkommt, die durch die Naturelemente verursacht wurden.

Was zählt zu den Elementarschäden?

Überschwemmungen, Hochwasser, Lawinen, Schneedruck, Wasserrückstau, Erdsenkungen, Erdbeben und auch der Ausbruch eines Vulkans zählen zu den Schäden, für die eine Elementarversicherung aufkommt. Wenn ein Haus an einem Hang steht und dieser Hang aufgrund von tagelangen Regenfällen samt Haus ins Rutschen gerät, dann zählt das als Elementarschaden und somit ist die Elementarversicherung ist diese Schäden zuständig. Die Versicherung zahlt auch dann, wenn ein Tornado durch die Straße gefegt ist und das Dach des Hauses zerstört hat. Ebenfalls ein Fall für die Elementarversicherung ist es, wenn der Blitz einschlägt und der Dachstuhl Feuer fängt.

Welche Schäden übernimmt die Elementarversicherung?

Eine Elementarversicherung ist eine sogenannte Deckungserweiterung einer Hausrat- oder einer Gebäudeversicherung. Nach einem Unwetter wird von den Versicherungen untersucht, wer zuständig ist und welches Unwetter für den Schaden verantwortlich ist. So werden Schäden, die durch einen Sturm entstanden sind, in der Regel von der Gebäudeversicherung übernommen. Das Gleiche gilt, wenn der Blitz eingeschlagen ist, wenn es einen Überspannungsschaden gibt oder wenn die Feuerwehr die Wohnung nach einem Brand unter Wasser gesetzt hat. Wenn hingegen Möbel und Kleidung zerstört wurden, dann kümmert sich die Hausratversicherung um diese Schäden. Es gibt allerdings zwei Ausnahmen und das sind die Sturmflut, die an den Küsten keine Seltenheit ist und ansteigendes Grundwasser. Die Schäden, die hier entstehen, werden weder von der Gebäude- noch von der Elementarversicherung übernommen.

Wer braucht welche Versicherung?

Hausbesitzer, die Sicherheit für ihr Eigenheim wollen, sollten eine Elementarversicherung als Zusatz zur Hausrat- oder zur Gebäudeversicherung abschließen. Kommt es zu einem Schaden, zum Beispiel durch Sturm oder starken Regen, der auch das Innere des Hauses betrifft, dann regeln die Versicherungen untereinander, wer für welchen Schaden aufkommt. Wenn die Versicherung an die Hausratversicherung gekoppelt wird, dann sollte auf jeden Fall ein ausführlicher Vergleich der Anbieter gemacht werden, denn hier können die Prämien und auch der Umfang der Versicherung stark variieren. Für Mieter lohnt sich diese Versicherung gegen Elementarschäden im Zusammenhang mit der Hausratversicherung, denn Schäden, die am Haus entstehen, werden von der Gebäudeversicherung des Vermieters übernommen.

Was sollte beachtet werden?

Die meisten Versicherer verlangen beim Abschluss der Versicherung gegen elementare Schäden einen sogenannten Selbstbehalt der Versicherten. Das heißt, der Versicherte muss einen Teil des Schadens aus der eigenen Tasche bezahlen, aber durch diese Selbstbeteiligung lässt sich auf der anderen Seite der monatliche Beitrag reduzieren. Schadensfälle, die durch grobe Fahrlässigkeit entstehen, werden von den Versicherungen nicht übernommen. Eine Fahrlässigkeit liegt beispielsweise dann vor, wenn bei starkem Regenschauer das Fenster weit offen steht und der Regen dann die Möbel und den Teppich beschädigt. Hier gibt es allerdings die Möglichkeit, eine höhere Prämie zu zahlen, denn dann werden auch diese Schäden übernommen.

Was sind Gefährdungsklassen?

In Deutschland werden Versicherungen in vier Gefährdungsklassen eingeteilt, wenn es um Starkregen und Überschwemmungen gibt. Je höher eine Gefährdungsklasse ist, in der ein Versicherter zu Hause ist, um so höher fallen auch die Beiträge für die Versicherung aus. Bewohner in einem Gebiet mit Gefährdungsklasse vier bekommen in der Regel keine Versicherung gegen Elementarschäden, weil ihre Heimat zu oft von Überschwemmungen betroffen ist. Ist das Risiko nur leicht erhöht, dann sind für den Abschluss einer Versicherung Schutzmaßnahmen notwendig.

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Ulrike