Sturmschäden sind ab Windstärke acht abgesichert

Die Herbstzeit bringt auch viele Stürme und Unwetter mit sich, wie z.B. der Sturm in der letzten Woche an der Nordsee, bei dem der Wind eine Stärke von bis zu 14 erreichte. Dabei kommt es natürlich immer wieder zu Schäden an Häusern und Autos. Wie sieht es da mit dem Versicherungsschutz aus? Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg meint, dass Schäden, die durch Wind und Regen entstehen, von den Versicherungen übernommen werden müssen, wenn die Wetterämter mindestens Windstärke acht gemessen haben. Im Zweifelsfall erkundigen sich die Versicherungen bei den Wetterämtern. Erst ab dieser Grenze gelten Schäden durch Wind und Regen als Sturmschäden. In diesen Fällen werden Schäden, die Autos und Gebäude betreffen, von der Hausratversicherung übernommen. Ausgenommen sind Schäden durch Sturmflut und Hochwasser. In den gefährdeten Gebieten müssen die Einwohner eine so genannte Elementarschadenversicherung abschließen.