Lebensversicherungen bleiben steuerlich interessant

Auch nach den gesetzlichen Änderungen, die seit Anfang 2005 gelten, sind Lebensversicherungen noch unter steuerlichen Aspekten interessant.

Zwar ist nun die Auszahlung am Vertragsende nicht mehr steuerfrei – doch die Beiträge, die der Versicherte einzahlt, kann er nach wie vor steuerlich geltend machen.

Bis zur gesetzlich geregelten Höchstgrenze können die Einzahlungen in die Lebensversicherung im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden.