Reform der Erbschaftssteuer beschlossen

Um Steuern zu sparen, wurden in der Vergangenheit häufig Schenkungen von Immobilien vorgenommen, da nur auf ca. 60% des Immobilienwertes Erbschafts- oder Schenkungssteuern fällig wurden. Nach dem Beschluss der Bundesregierung soll sich dies zukünftig ändern, da eine Erbschaft oder Schenkung von Geldvermögen zu 100% besteuert wird und es sich hierbei um eine Ungleichbehandlung von verschiedenen Arten von Vermögen handelt. Auch die Möglichkeit durch die Belastung einer Immobilie oder eines Grundstücks und der Vererbung des daraus resultierenden Vermögens, keine Erbschaftssteuer zahlen zu müssen, soll ab Januar 2007 nicht mehr möglich sein. Für Schenkungen gilt die Schenkungssteuer erst ab einer Summe von 205.000 Euro pro Kind, auch bei anderen nahen Verwandten sind die Freibeträge relativ hoch. Welche Steuern wann fällig werden und ob sich schnelles Handeln auszahlen kann, muss im Einzelfall entschieden werden. Experten warnen jedoch vor voreiligen Schenkungen, die noch in die Lebenszeit der Schenkenden fallen, da sich im Streitfall hieraus weitere gravierende Probleme ergeben können.