Problemkind Basistarif
Mit der Gesundheitsreform kommen nicht nur Veränderungen auf die Gesetzliche Krankenversicherung zu, sondern auch auf die Private Krankenversicherung. So wurde die Private dazu verpflichtet einen Basistarif einzuführen, der dem der GKV entspricht. Dabei ist der Beitrag für diesen Basistarif auf den durchschnittlichen Höchstbetrag der GKV beschränkt, was momentan 473,81 Euro ausmacht. Würde der Versicherte durch die Zahlung dieses Höchstbetrags hilfebedürftig im Sinne der Sozialhilfe, zahlt er nur die Hälfte. Wäre die Halbierung dann immer noch zu viel für den Versicherten, tritt der Bund mit bis zu 120 Euro ein, was auch dem Betrag entspricht, den der Bund für einen gesetzlich versicherten Arbeitslosen an die Krankenkasse überweist.
In den neuen Basistarif können alle derzeit freiwillig gesetzlich Versicherten, die ehemals privat versichert waren und die keinen Krankenversicherungssschutz haben. Auch bereits PKV-Versicherte können in den Basistarif wechseln. Versichert werden muss jeder von den privaten Krankenversicherungen, auch dann, wenn Erkrankungen vorliegen. Zuschläge dürfen nicht verlangt werden. Als Kriterien für höhere Beiträge gelten nur das Alter und das Geschlecht. Durch diese neuen Vorschriften befürchtet die PKV bereits hohe Beitragsbelastungen für bereit privat Versicherte. Die PKV muss die freiwillig in der GKV Versicherten allerdings nur binnen der ersten sechs Monate in den neuen Basistatif aufnehmen, nachdem die Voraussetzungen für den Basistarif erfüllt wurden.
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