Hausratversicherung für Wertgegenstände

Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin bestätigte, müssen sich Versicherungsnehmer beim Abschluss der Hausratversicherung genau informieren, welche Konditionen für die Übernahme eventueller Schäden an Wertegegenständen durch Einbrüche und Diebstähle zu beachten sind. Einige Versicherungen verlangen eine besondere Sicherung dieser Gegenstände, sonst verweigern sie die Erstattung. Dies kann bis zur expliziten Vorschrift eines bestimmten Tresors gehen. Andere Versicherungen belohnen die sorgsame Vorsicht ihrer Versicherungsnehmer, die ihre Wertgegenstände in einem Tresor aufbewahren durch niedrigere Beiträge.

Die Bedingungen, die von den Versicherungen gestellt werden dürfen und die Auswirkungen auf Schadensersatz und Prämienhöhe, sind den Versicherungen selbst überlassen und daher relativ breit angelegt. Verbraucherschutzverbände empfehlen daher auf jeden Fall einen Versicherungsvergleich und einer genauen Durchsicht der verschiedenen Konditionen, die bei einer Hausratversicherung bestehen.