Schäden des Opfers auch bei falscher Bereifung abgedeckt
Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mitteilt, kommt die Haftpflichtversicherung auch bei einem mit falscher Bereifung ausgestatteten Fahrzeug für die Schäden des gegnerischen Fahrzeugs und eventueller Personenschäden auf. Die ab diesem Winter gültige Vorschrift der Straßenverkehrsordnung, die eine an die Witterung angemessene Bereifung vorschreibt, bezieht sich somit nicht auf die Haftpflichtversicherung, was vielen Autofahrern bislang nicht klar war. Dennoch ist natürlich eine angemessene Bereifung in jedem Fall zu empfehlen, da beispielsweise Winterreifen eine generell bessere Haftung besitzen und sie so den Fahrer und die anderen Verkehrsteilnehmer deutlich weniger gefährden. Bei einer Vollkaskoversicherung kann die Übernahme von Kosten, die bei einem Unfall mit falscher Bereifung entstanden sind, abgelehnt werden, da ein solches Verhalten als grob fahrlässig gewertet werden kann und der Versicherungsschutz somit verfällt. Dies ist zwar nicht automatisch der Fall, wenn im Winter mit Sommerreifen gefahren wird, da auch hier immer der Einzelfall und die konkreten Umstände für die Begutachtung berücksichtigt werden, doch sollte die Sicherheit im Sinne aller Verkehrsteilnehmer oberste Priorität haben.
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