Banken ziehen automatisch Kirchensteuer ein

Ab dem 1. Januar 2015 ziehen die Banken die Kirchensteuer für Kapitalerträge automatisch mit ein. Bislang galt dies nur für die Abgeltungssteuer, die direkt an das Finanzamt überwiesen wurde. Aktuell informieren die Banken ihre Kunden über diese Änderungen per Post.

Die automatische Abführung der Kirchensteuer ist jedoch nicht zwingend. Anleger können beim Bundeszentralamt für Steuern, bei dem die Banken die erforderlichen Daten abrufen, einen Sperrvermerk beantragen. Mit diesem können sie dem Datenabruf der Banken bei dem Bundeszentralamt für Steuern bis zum 30.06.14 widersprechen. Das Amt gibt diese Information dann an das Finanzamt weiter. Natürlich sind die Anleger dann zur eigenständigen Begleichung ihrer Kirchensteuer (bei der Einkommensteuererklärung) verpflichtet. Wer jedoch damit einverstanden ist, dass die Bank die Kirchensteuer für Kapitalerträge direkt einzieht, muss überhaupt nichts tun, sondern stimmt dieser Änderung stillschweigend zu. Nur wer dies nicht will, muss mit dem Antrag auf Sperrvermerk reagieren.

Auch konfessionslose Kunden, die überhaupt keine Kirchensteuer zahlen müssen, werden von den Banken informiert. In der Regel ist der korrekte Status aber richtig beim Finanzamt gespeichert, was man im Zweifelsfall auch noch einmal in der Gehaltabrechnung oder dem Steuerbescheid überprüfen kann.

Übrigens: Pro Jahr sind 801 Euro an Kapitalerträgen steuerfrei (1602 Euro bei Ehe- und gesetzlichen Lebenspartnern). Über diese Summe hinaus werden auf den Restbetrag Abgeltungssteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von 26,375% fällig.