Finanzamt fördert Altersvorsorge stärker
In diesem Jahr erkennt das Finanzamt größere Beträge der Altersvorsorge an als noch im letzten Jahr. Davon profitieren Arbeitnehmer, Beamte und Selbstständige. Wie die Stiftung Warentest mitteilt, werden zusätzliche Investitionen in die eigene Altersvorsorge in Form der gesetzlichen Rentenversicherung, beruflicher Versorgungswerke und Rürup-Verträge zunehmend attraktiver.
Denn Berufstätige können nun höhere Beträge steuerlich geltend machen. Demnach fördert das Finanzamt Rentenbeiträge bis zu 20.000 Euro, für Ehepaare und gesetzliche Lebenspartnerschaften liegt der Höchstbetrag bei 40.000 Euro. Als Sonderausgaben können 78% geltend gemacht werden, im letzten Jahr waren es noch 76%. Für selbstständige Singles gilt ab sofort eine Höchstgrenze von 15.000 Euro, für Paare von 31.200 Euro.
Arbeitnehmer, die gesetzlich rentenversichert sind, müssen den Beitrag ihres Arbeitgebers mit berücksichtigen. Die Stiftung Warentest demonstriert dies an einem Beispiel: Angenommen ein Single verdient 40.000 Euro, dann beträgt sein Rentenbeitrag mit Arbeitgeberanteil 18,9%, also 7.560 Euro. Diese Summe muss man vom Höchstbetrag (20.000 Euro) abziehen. Übrig bleiben dann 12.440 Euro, die in Rürup-Verträge oder Versorgungswerke investiert werden können. Angenommen diese 12.440 Euro werden in einen Rürup-Vertrag investiert, dürfen 78% davon (also 9.704 Euro) steuerlich abgesetzt werden. Zusammen mit dem Solidaritätszuschlag ergibt sich bei einem Steuersatz von 30% so eine Ersparnis von rund 3.000 Euro, rechnet die Stiftung Warentest vor.
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