Kfz-Versicherung muss Anwaltskosten von Unfallgeschädigtem bezahlen

Nach einem Urteil des Amtsgerichts Balingen muss die Kfz-Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für den Rechtsbeistand des Geschädigten übernehmen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung später den eigentlichen Schaden gar nicht voll bezahlen muss (Az.: 3 C 76/13).

Im konkreten Fall fuhr ein Autofahrer mit seinem Wagen auf das Fahrzeug eines anderen auf, der daraufhin einen Anwalt einschaltete. Dessen Kosten muss die gegnerische Versicherung tragen, entschied das Gericht, denn der Unfall, bei dem noch ein drittes Fahrzeug beteiligt war und es zu mehreren Zusammenstößen gekommen war, sei nicht leicht zu überblicken gewesen.

Das Gericht wies darauf hin, dass jeder, der bei einem Unfall geschädigt wird, ein Recht auf einen Anwalt hat und diesen auch schon früh zur Wahrnehmung seiner Rechte beauftragen darf. Nur unter bestimmten Bedingungen sei das Einschalten eines Anwalts nicht nötig, nämlich dann, wenn von vorneherein klar ist, wer die Schuld an dem Unfall trägt, wie hoch die Haftungssumme ist und wenn kein vernünftiger Zweifel daran bestehen kann, dass der Unfallverursacher für den Schaden aufkommt.