Krankenkassen sollen Zusatzbeiträge selbst festlegen

Vor wenigen Jahren wurde die Höhe der von den Krankenkassen erhobenen Zusatzbeiträge gesetzlich geregelt. Dies soll sich zukünftig ändern. Medienberichten zufolge soll es den Krankenkassen ab dem 1. Januar 2015 erlaubt sein, selbst zu bestimmen, wie hoch der Zusatzbeitrag sein soll, den sie von ihren Mitgliedern verlangen.

Die “Rheinische Post” beruft sich auf Informationen aus Koalitionskreisen und berichtet, dass ein entsprechendes Gesetz von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) im Juli in Kraft treten soll. Weiter heißt es in dem Bericht, dass es mit Beginn der Wirksamkeit des Gesetzes (1. Januar 2015) auch keine pauschalen Zusatzbeiträge mehr geben soll. Stattdessen sollen diese einkommensabhängig erhoben werden. Damit sei die Debatte um eine Kopfpauschale “für immer” beendet, betont SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach erfreut. Seiner Meinung nach hatte diese vor allem die Rentner und Geringverdiener besonders stark belastet.

Der normale Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) soll dauerhaft jeweils fest 7,3% für Arbeitgeber und Arbeitnehmer betragen. Darüber hinaus sollen Arbeitnehmer weiterhin noch den alleine finanzierten Anteil von 0,9% bezahlen. CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn erklärte gegenüber der “Rheinischen Post”, dass es wichtig ist, “dass der Arbeitgeberanteil festgeschrieben bleibt”, um die Lohnnebenkosten stabil zu halten.