Kfz-Versicherung: Kündigungsfrist gilt nicht immer
Jedes Jahr im November ist der Wettbewerb der Kfz-Versicherungen um neue Kunden besonders intensiv. Der Grund: Die Laufzeit von Kfz-Versicherungsverträgen beginnt fast immer am 1. Januar, die Kündigungsfrist beträgt zumeist einen Monat.
Wer also im neuen Jahr sein Auto bei einer anderen Gesellschaft versichern möchte, muss bis spätestens 30. November kündigen.
Es gibt jedoch auch Ausnahmefälle, in denen die üblichen Fristen nicht gelten. Zum einen ermöglicht der Kauf eines anderen Autos den fristlosen Wechsel der Versicherung. Dasselbe gilt beim Eintritt eines Schadensfalls. Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht zudem jederzeit, wenn der Kfz-Versicherer eine Beitragserhöhung vornimmt.
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