Welche Versicherung zahlt für Silvesterschäden?

2012 haben die Deutschen Schätzungen zufolge 124 Millionen Euro für ihr Silvesterfeuerwerk ausgegeben, doch so schön die Begrüßung des neues Jahres auch ist, sie ist nicht ganz ungefährlich. Durch Böller und Raketen können Menschen verletzt und Gegenstände beschädigt werden. Doch welche Versicherung zahlt bei welchen Silvesterschäden? Die Stiftung Warentest klärt auf: Wer fremde Sachen wie z.B. teure Kleidung, Einrichtungsgegenstände oder ein Auto beschädigt, muss seine private Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen. Wenn man sich durch Böller oder Raketen selbst verletzt, übernimmt die eigene Krankenversicherung die Kosten für die Heilbehandlung. Sollten dauerhafte Schäden zurückbleiben, ist die private Unfallversicherung der richtige Ansprechpartner.

Wenn Silvesterschäden durch Unbekannte verursacht werden, kommt es darauf an, was genau beschädigt wurde. Handelt es sich hierbei um das Wohnhaus, übernimmt die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers Schäden, die von explodierenden Feuerwerkskörpern verursacht wurden. Haben diese jedoch einen Brand ausgelöst und die Einrichtungsgegenstände in der Wohnung wurden durch Feuer oder Löschwasser beschädigt, sind diese Schäden von der Hausratversicherung gedeckt.Wenn Unbekannte das eigene Auto beschädigt haben, zahlt die Teilkaskoversicherung Schäden, die durch in Brand geratene oder explodierte Feuerwerkskörper entstanden sind. Leider müssen Versicherte jedoch in der Regel selbst in die Tasche greifen, wenn glimmende Böller Seng- oder Schmorschäden an dem Auto angerichtet haben. Wurde das Auto jedoch mutwilig zerstört, übernimmt die Vollkaskoversicherung die Kosten.

In diesem Zusammenhang gibt die Stiftung Warentest auch einige Tipps für ein sicheres Silvesterfeuerwerk. So empfehlen die Experten dringend, nur zugelassene Feuerwerkskörper (zu erkennen an der aufgedrucktem BAM-Prüfnummer) zu verwenden und stets die Sicherheitshinweise des Herstellers zu beachten. Außerdem sollte man Feuerwerkskörper immer senkrecht und kippsicher platzieren und ins Freie (niemals auf Personen, Tiere, Autos oder Balkone) ausrichten.