Schadenersatzforderung nach Immobilienfonds-Empfehlung

Die Stiftung Warentest berichtet in einer aktuellen Meldung von einem Verbraucher, der auf Anraten seiner Bank sein Geld in offene Immobilienfonds investiert hat. Im Jahr 2009 wollte Michael Brunner aus Nürnberg sein Erbe in Höhe von 60.000 Euro anlegen, dabei war ihm wichtig, dass das Geld sicher investiert und das Geld gleichzeitig jederzeit verfügbar war. Der Berater seiner Hausbank, der damaligen Citibank, empfahl ihm derzeit den Kauf von Anteilen am offenen Immobilienfonds SEB Immoinvest – obwohl schon damals die Rücknahme von Fondsanteilen zeitweise ausgesetzt war. Brunner vertraute seinem Berater und investierte schließlich fast 54.000 Euro in den genannten Immobilienfonds.

Nachdem die Rücknahme von Anteilen im Juni 2010 erneut stoppte und der Fonds im Mai 2012 schließlich komplett aufgab, sieht die aktuelle Regelung vor, dass alle Fondsimmobilien bis 2017 verkauft werden und der Erlös unter den Anlegern aufgeteilt wird. Für Brunner bedeutet dies, er kann nicht über sein Geld verfügen und weiß nicht, ob und wenn ja, wie viel er von seinem Geld jemals wiedersehen wird. Denn wie hoch sein eigener Anteil sein wird, hängt von der Verkaufssumme ab, die der Immobilienfonds erzielt. Eine solche Ungewissheit wollte Brunner nicht akzeptieren und forderte von der Bank, die inzwischen Targobank heißt, Schadenersatz. Die hausinterne Ombudsfrau gab Brunner recht und entschied, dass die Bank die Fondsanteile zurücknehmen und Schadenersatz zahlen muss. Die Targobank verweigerte dies jedoch, woraufhin Brunner gegen die Bank Klage erheben will.

Die Stiftung Warentest rät allen Verbrauchern, denen ebenfalls im Jahr 2009 oder später von ihrer Bank offene Immobilienfonds als sichere und jederzeit verfügbare Geldanlage empfohlen wurden, den gleichen Weg zu gehen. Zunächst sollten die Betroffenen von ihrer Bank die Rücknahme der Fondsanteile und die Erstattung der bezahlten Summe innerhalb von 2-3 Wochen einfordern. Sollte die Bank dieser Forderung nicht nachkommen, empfiehlt die Stiftung Warentest einen Rechtsanwalt zu beauftragen.