Anti-Abzocke-Gesetz soll Verbraucher schützen

Immer mehr Verbraucher fühlen sich von unerwünschten Werbeanrufen, bei denen sie Versicherungen, Finanzprodukte oder anderes abschließen oder kaufen sollen, belästigt. Nun hat der Bundesrat das sogenannte Anti-Abzocke-Gesetz verabschiedet, mit dem Verbraucher vor unseriöser Telefonwerbung, Gewinnspielen und Abmahngebühren geschützt werden sollen.

Konkret soll die Obergrenze für die Bußgelder, die bei unerlaubten Werbeanrufen fällig werden, von aktuell 50.000 Euro auf 300.000 Euro angehoben werden. Im Falle dubioser Gewinnspiele müssen Verbraucher ihre Teilnahme zukünftig schriftlich bestätigen, eine telefonische Vereinbarung reicht nicht mehr aus. Auch die teilweise horrenden Abmahngebühren, die wegen dem illegalen Herunterladen von Musik erhoben werden, sollen zukünftig gedeckelt werden. Laut Gesetzgeber beträgt der Streitwert von illegalem Musik-Download demnach maximal 1.000 Euro und die erste Abmahngebühr darf somit höchstens 148 Euro betragen.

Für Inkassofirmen sollen zukünftig ebenfalls strengere Regeln gelten. Sie müssen deutlich machen, für welches Unternehmen sie welche Geldforderung durchsetzen wollen. Unseriöse Inkasso-Unternehmen müssen mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen. Bislang lag die Obergrenze hierfür bei 5.000 Euro. Möglicherweise tritt das Gesetz schon im Herbst im Kraft, die Regelungen zu den Inkassounternehmen gelten jedoch verbindlich erst 2014.