Unnötige Versicherungen kündigen

Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass man durch die Kündigung überflüssiger Versicherung und den Wechsel zu günstigen Anbietern wichtiger Versicherungen bis zu mehreren hundert Euro im Jahr sparen kann.

Wer erst vor kurzem einen unnötigen Versicherungsvertrag abgeschlossen hat, kann diesen möglicherweise noch widerrufen. Die Widerufsfrist beginnt einen Tag, nachdem der Versicherte alle Vertragsunterlagen erhalten hat. Sie beträgt in der Regel zwei Wochen, bei Renten- oder Lebensversicherungen sind es sogar 30 Tage. Ein Widerruf sollte am besten schriftlich und per Einschreiben erfolgen.

Versicherungen, die schon vor längerer Zeit abgeschlossen wurden, haben eine Kündigungsfrist, die eingehalten werden muss. Diese Kündigungsfrist ist je nach Versicherung an ein bestimmtes Datum gekoppelt (z.B. bei der Kfz-Versicherung der 30. November) oder abhängig vom Datum des Abschlusses (z.B. frühestens 12 Monate nach Abschluss). Die Kündigungsfrist beträgt 1 oder bis zu 3 Monate, kann aber auch an eine Mindestlaufzeit geknüpft sein.

Erhöht eine Versicherung ihre Beiträge ohne gleichzeitig die Leistungen zu verbessern, haben die Kunden ein besonderes Kündigungsrecht. Dieses können sie in der Regel innerhalb eines Monats nach Erhalt der Information über die Beitragserhöhung in Anspruch nehmen. Auch eine Kündigung sollte immer per Einschreiben erfolgen.

Die Stiftung Warentest weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Lebensversicherungen nicht gekündigt werden müssen, sondern alternativ beitragsfrei gestellt werden können. Hängt die Lebensversicherung allerdings mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung zusammen, so geht dieser Zusatzschutz in der Regel mit der Beitragsfreistellung verloren, warnt die Stiftung Warentest.